23.08.2023 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 1 S 1 · IX R 7/23 (IX R 19/12)
Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze
Letzte Änderung: 23. August 2023, 13:55 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2023, 11:55 Uhr
Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze i.S. von § 17 EStG von 10 auf 1% - Keine veranlagungszeitraumbezogene Betrachtungsweise bei der Ermittlung der maßgeblichen Beteiligungsquote in den letzten fünf Jahren?
Das Revisionsverfahren wurde bisher unter IX R 19/12 geführt und war dort ausgesetzt bis zu einer Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 364/13. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde mit dortigem Beschluss vom 06.01.2023 -2 BvR 364/13 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Aussetzungsgrund für das Revisionsverfahren IX R 19/12 ist damit entfallen. Das Revisionsverfahren wird unter IX R 7/23 fortgeführt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 7/23 (IX R 19/12)
Normen: EStG § 17 Abs 1 S 1
Erledigt durch: Beschluss vom 27.06.2023 (Erledigung der Hauptsache).
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger