25.10.2023 · Anhängiges Verfahren · InvStG § 56 Abs 2 · VIII R 22/23
Investmentfonds, Freistellung, Veräußerung, Verfassungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 25. Oktober 2023, 09:37 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2023, 07:37 Uhr
Sind die Regelungen des § 56 Abs. 2 und Abs. 3 InvStG im Zusammenwirken mit der Teilfreistellung nach § 20 Abs. 1 InvStG verfassungswidrig, soweit die steuerliche Belastung des An- und Verkaufs von Fondsanteilen das damit erzielte Einkommen übersteigen, so dass auch in Verlustfällen eine Steuerbelastung rechtmäßig erscheint?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 22/23
Normen: InvStG § 56 Abs 2, InvStG § 56 Abs 3, InvStG § 20 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 14 Abs 1, GG Art 20
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger