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  • 23.11.2023 · Anhängiges Verfahren · AO § 152 Abs 1 · V R 13/23

    Verspätungszuschlag, Beendigung, Umsatzsteuervoranmeldung, Ermessensausübung

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2023, 11:57 Uhr

    1. Ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Fall einer beendeten unternehmerischen Tätigkeit ermessensgerecht nach § 152 Abs. 1 AO in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 (BGBl I 2016, 1679), wenn die nach § 18 Abs. 3 Satz 2 UStG binnen einem Monat nach Ablauf des kürzeren Besteuerungszeitraums zu übermittelnde Umsatzsteuererklärung nach Ablauf dieser Frist beim Finanzamt eingeht und die festgesetzte Steuer zu einem Überschuss zugunsten des Unternehmers führt?2. Wirkt sich die Neufassung des § 152 AO (insbesondere Abs. 2 und 5 dieser Vorschrift) auf die Ausübung des Ermessens in § 152 Abs. 1 AO aus?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 13/23

    Normen: AO § 152 Abs 1, UStG § 18 Abs 3 S 2, AO § 152 Abs 2, AO § 152 Abs 5

    Rechtsmittelführer: Verwaltung