23.11.2023 · Anhängiges Verfahren · UStG § 15 Abs 4 · V R 15/23
Vorsteueraufteilung, Putenmast, Initiative Tierwohl, Durchschnittsbesteuerung, Wirtschaftliche Zurechnung
Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2023, 11:57 Uhr
Zum Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Leistungen im Zusammenhang mit einer PutenmastSteht einem Steuerpflichtigen das Recht auf Abzug der anteiligen Vorsteuern zu, die für die Produktion von landwirtschaftlichen Tieren anfallen, wenn diese zum einen unmittelbar dazu bestimmt sind, im Rahmen des § 24 UStG veräußert zu werden, und es zum anderen dem Steuerpflichtigen ermöglichen, die der Regelbesteuerung unterliegenden Zahlungen der Initiative Tierwohl (ITW) zu erhalten und mangels einer eindeutigen und direkten Zuordnung aufgrund einer vorliegenden Wechselwirkung der Produktionsfaktoren und der Kriterien der ITW mit der wirtschaftlichen Gesamttätigkeit des Steuerpflichtigen in Verbindung stehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 15/23
Normen: UStG § 15 Abs 4, UStG § 24 Abs 1 S 3, UStG § 24 Abs 1 S 4
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger