23.11.2023 · Anhängiges Verfahren · KaffeeStG § 17 Abs 2 · VII R 13/23
Kaffeesteuer, Steuerschuldner, Versendung
Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2023, 11:57 Uhr
Wie ist für die Frage nach dem Steuerschuldner der Begriff des Versenders und der Begriff des in Besitz halten nach § 17 Abs. 2 Kaffeesteuergesetz auszulegen?Kann auch ein Frachtführer, welcher eine Kaffeelieferung vornimmt, Versender sein?Bleiben Abhängigkeitsverhältnisse im Bereich der harmonisierten Verbrauchsteuern unberücksichtigt und scheitert damit ein in Besitz halten durch eine juristische Person mangels tatsächlicher Sachherrschaft?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 13/23
Normen: KaffeeStG § 17 Abs 2
Rechtsmittelführer: Verwaltung