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  • 23.11.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · X R 1/23

    Gewinnermittlungsart, Bestandskraft, Änderung, Wahlrecht

    Letzte Änderung: 23. November 2023, 12:57 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2023, 11:57 Uhr

    Ist es einem Steuerpflichtigen rechtlich möglich, auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche sein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 1/23

    Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, AO § 177

    Rechtsmittelführer: Verwaltung