27.02.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · X R 1/23
Gewinnermittlungsart, Bestandskraft, Änderung, Wahlrecht
Letzte Änderung: 27. Februar 2025, 13:37 Uhr, Aufgenommen: 23. November 2023, 11:57 Uhr
Ist es einem Steuerpflichtigen rechtlich möglich, auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche sein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 1/23
Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, AO § 177
Erledigt durch: Urteil vom 27.11.2024, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung