21.12.2023 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15 · III R 29/23
Gewerbesteuermessbetrag, Erweiterte Kürzung, Kapitalvermögen
Letzte Änderung: 21. Dezember 2023, 14:04 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2023, 13:04 Uhr
Gewerbesteuermessbetrag für 2016:Beschränkten sich über die Verwaltung und Nutzung von Grundstücken hinausgehende Tätigkeiten, welche teilweise darin bestanden, planmäßig Tochtergesellschaften zu gründen, mit Grundstücken auszustatten und zu verkaufen, auf die Verwaltung und Nutzung von Kapitalvermögen oder handelte es sich dabei um kürzungsschädliche gewerbliche Tätigkeiten?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 29/23
Normen: EStG § 15, GewStG § 9 Nr 1 S 1, GewStG § 9 Nr 1 S 2, AO § 14
Rechtsmittelführer: Verwaltung