21.12.2023 · Anhängiges Verfahren · InvStG § 56 Abs 2 · VIII R 31/23
Investmentfonds, Freistellung, Veräußerung, Verfassungsmäßigkeit
Letzte Änderung: 21. Dezember 2023, 14:04 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2023, 13:04 Uhr
Liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, wenn ein zum 31.12.2017 erzielter fiktiver Veräußerungsgewinn (ermittelt ohne Teilfreistellung) in voller Höhe versteuert wird und der im Jahr 2019 erzielte fiktive Veräußerungsverlust (ermittelt nach neuer Rechtslage mit dem Teilabzugsverbot) anteilig gekürzt wird?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 31/23
Normen: InvStG § 56 Abs 2, InvStG § 56 Abs 3, InvStG § 20 Abs 1, GG Art 3 Abs 1
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger