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  • 23.01.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 6 Abs 5 · I R 4/24

    Schwestergesellschaft, Personengesellschaft, Stille Reserven, Grundstücksübertragung, Umwandlung, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 23. Januar 2024, 09:48 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2024, 08:48 Uhr

    1. Führt die Veräußerung von Grundstücken des Gesamthandsvermögens an eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zum Buchwert zur Aufdeckung stiller Reserven? Welche Bedeutung kommt dem Umstand zu, dass die veräußernde Personengesellschaft später mit steuerlicher Rückwirkung auf einen vor dem Veräußerungsgeschäft liegenden Stichtag auf ihre Komplementär-GmbH verschmolzen wurde?2. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 10.04.2013 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 8/13) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden.3. Nach dem BVerfG-Beschluss vom 28.11.2023 - 2 BvL 8/13 wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 4/24 (I R 80/12) fortgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 4/24

    Normen: EStG § 6 Abs 5, UmwStG § 20 Abs 7

    Rechtsmittelführer: Verwaltung