25.11.2024 · Erledigtes Verfahren · AEUV Art 18 · III R 31/23
Kindergeld, Rückwirkung, Diskriminierung, Sozialleistung
Letzte Änderung: 25. November 2024, 16:24 Uhr, Aufgenommen: 23. Januar 2024, 08:48 Uhr
1. Verstößt § 66 Abs. 3 EStG a.F. gegen Art. 3 GG? Schränkt § 66 Abs. 3 EStG a.F. das Recht auf Freizügigkeit nach Art. 21 AEUV unzulässig ein und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 18 AEUV?
2. Belastet der Antragsprozess ausländische Kindergeldberechtigte im Verhältnis zu inländischen Berechtigten unverhältnismäßig?
3. Ist es zumutbar, dass ausländische Kindergeldberechtigte im Laufe der Jahre mehr Kindergeldanträge stellen müssen als inländische Berechtigte?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 31/23
Normen: AEUV Art 18, AEUV Art 21, AEUV Art 45, GG Art 3, EStG § 66 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 11.07.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger