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  • 22.02.2024 · Anhängiges Verfahren · KStG § 32 Abs 5 S 2 Nr 2 · VIII R 40/23

    Kapitalertragsteuer, Kapitalverkehrsfreiheit, Verzinsung, Rückstellung, Erstattungsanspruch, Zinslauf

    Letzte Änderung: 22. Februar 2024, 12:53 Uhr, Aufgenommen: 22. Februar 2024, 11:53 Uhr

    Anspruch auf Erstattung von Kapitalertragsteuer gemäß § 32 Abs. 5 KStG und Verzinsung des Erstattungsanspruchs1. Ist § 32 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 KStG im Hinblick auf die Kapitalverkehrsfreiheit im Wege der geltungserhaltenden Reduktion mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine im Ergebnis nicht vorzunehmende Besteuerung der in § 8b Abs. 1 KStG genannten Bezüge infolge einer aufwandswirksamen Rückstellungsbildung als ausreichend anzusehen ist?2. Kann die Regelung des § 233a Abs. 1 AO auf andere Abzugsteuern wie die Kapitalertragsteuer ausgeweitet werden?3. Ist für Zwecke des Erstattungsverfahrens bei der Kapitalertragsteuer ein Prüfungszeitraum von vier Monaten und zehn Arbeitstagen (in entsprechender Anwendung der vom BFH im Urteil vom 22.10.2019 - VII R 24/18, BFHE 267, 90 für den Bereich der Energiesteuerentlastung herausgearbeiteten Grundsätze) angemessen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 40/23

    Normen: KStG § 32 Abs 5 S 2 Nr 2, AEUV Art 63, AO § 233a, KStG § 8b, AEUV Art 65

    Rechtsmittelführer: Verwaltung