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  • 20.03.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 13 · VI R 19/23

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Entnahme, Wohnung, Fremdvermietung, Schädlichkeit, Auslegung, Treu und Glauben

    Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr

    Steht es einer (steuerfreien) Entnahme nach § 52 Abs. 15 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes a.F. nicht entgegen, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung fremdvermietet war?
    Auslegung eines Schreibens des Finanzamts unter Bezugnahme von Treu und Glauben?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 19/23

    Normen: EStG § 13, EStG § 52 Abs 15 S 6

    Rechtsmittelführer: Verwaltung