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  • 20.03.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 6b Abs 7 · VI R 20/23

    Gewinnzuschlag, Verzinsung, Verfassungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr

    Ist die Höhe des Gewinnzuschlags von jährlich 6 Prozent nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase verfassungswidrig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 20/23

    Normen: EStG § 6b Abs 7

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger