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  • 20.03.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 4 Abs 4a S 4 · VIII R 27/23

    Verzinsung, Schuldzinsen, Überentnahme, Zinssatz, Ungleichbehandlung, Betriebsausgabe

    Letzte Änderung: 20. März 2024, 16:41 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr

    1. Sind die Überentnahmen im Gesamthands- und im Sonderbetriebsvermögen unter gemeinsamer Betrachtung zu ermitteln oder ist das Sonderbetriebsvermögen als eine eigenständige Gewinnermittlung zu betrachten, so dass eine Saldierung von Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen ausscheidet?2. Steht der Zinssatz in Höhe von 6 % bei der Berechnung der nichtabzugsfähigen Schuldzinsen im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 27/23

    Normen: EStG § 4 Abs 4a S 4, AO § 233a, AO § 238, GG Art 3 Abs 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger