23.04.2024 · Anhängiges Verfahren · AO § 233a · I R 55/23
Doppelbesteuerung, Verständigungsverfahren, Erstattungszinsen
Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2024, 15:07 Uhr
1. Inwieweit kann ein Steuerpflichtiger nach deutschem (Steuer-)Recht gegenüber der Finanzbehörde wirksam auf seinen Anspruch auf Erstattungszinsen gemäß § 233a AO verzichten? Kann ein Verzicht wirksam sogar bereits vor Entstehung des Zinsanspruchs erklärt werden?2. Kann in einer zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarung mit bindender Wirkung vereinbart werden, dass der dem Steuerpflichtigen in Umsetzung der Vereinbarung in Deutschland zustehende Erstattungsbetrag in Abweichung von § 233a AO nicht verzinst wird?3. Darf die Vermeidung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung durch Umsetzung einer zwischenstaatlichen Verständigungsvereinbarung an den vollständigen Verzicht des Steuerpflichtigen auf Erstattungszinsen gekoppelt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 55/23
Normen: AO § 233a, DBA SGP Art 25
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger