23.04.2024 · Anhängiges Verfahren · AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a · IV R 3/24
Feststellungsbescheid, Nichtigkeit, Ergänzungsbescheid, Offenbare Unrichtigkeit
Letzte Änderung: 23. April 2024, 17:07 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2024, 15:07 Uhr
Ist ein Feststellungsbescheid (teil)nichtig, soweit er der Personengesellschaft, die Gegenstand der gesonderten und einheitlichen Feststellung ist, ein Ergebnis aus einer Beteiligung an sich selbst zuweist? Ist eine Feststellung auch dann im Sinne von § 179 Abs. 3 AO "unterblieben", wenn sie zwar in einem Feststellungsbescheid aufgeführt ist, ihr aber wegen einer insoweit vorliegenden Teilnichtigkeit keine Rechtswirkung zukommt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 3/24
Normen: AO § 180 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a, AO § 125 Abs 1, AO § 179 Abs 3, AO § 129, AO § 182 Abs 3
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger