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  • 23.01.2025 · Erledigtes Verfahren · UStG § 1 · XI R 28/23

    Zurechnung, Umsatz, Prostitution, Unternehmer

    Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2024, 15:07 Uhr

    Zurechnung von Prostitutionsumsätzen: Welche Rolle und Bedeutung spielen bei der Zurechnung von Umsätzen aus Prostitution an den Bordellbetreiber oder die Prostituierten selbst die Organisationsleistungen des Bordellbetreibers, die getroffenen zivilrechtlichen Vereinbarungen sowie die Umsatzbeteiligung des Bordellbetreibers an den Umsätzen der Prostituierten? Liegt eine Divergenz zu dem BGH-Beschluss vom 05.05.2022 - 1 StR 475/21 vor?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 28/23

    Normen: UStG § 1, UStG § 2, UStG § 3, UStG § 18

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger