23.05.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 · IV R 4/24
Grundschuld, Anteilserwerb, Finanzierungskosten, Sicherungshypothek, Betriebsausgabe, Zwangsvollstreckung
Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2024, 09:05 Uhr
Sind Aufwendungen einer GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit der Abwendung der Zwangsvollstreckung aus Grundschulden, die sie an Grundstücken ihres Gesellschaftsvermögens gemäß der mit der finanzierenden Bank getroffenen Sicherungsabrede zur Absicherung der von einzelnen Kommanditisten zur Finanzierung des Erwerbs ihrer Kommanditbeteiligungen aufgenommenen Darlehen eingeräumt hatte, im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG durch den Betrieb veranlasst?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 4/24
Normen: EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 4 Abs 4
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger