20.09.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 · VIII R 37/23
Nachweis, Fiktion, Kapitalerträge, Antrag, Tarif
Letzte Änderung: 20. September 2024, 18:22 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2024, 09:05 Uhr
Ist § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG i.d.F. vom 26.06.2013 in den Fällen der Anteilsveräußerung oder des Auflösungsverlusts nach § 17 EStG als Fiktion für das Vorliegen der Antragvoraussetzungen während des gesamten dort bezeichneten Zeitraums auszulegen oder stellt die Vorschrift lediglich eine Nachweiserleichterung dar und ersetzt damit nicht das Vorliegen der in § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG ausgeführten Tatbestandsmerkmale?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 37/23
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1, EStG § 32d Abs 2 Nr 3 S 4
Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Verwaltung