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  • 23.05.2024 · Erledigtes Verfahren · EStG § 17 Abs 1 S 1 · IX R 9/23 (IX R 38/15)

    Unentgeltlichkeit, Wesentliche Beteiligung, Verfassungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 23. Mai 2024, 11:05 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2024, 09:05 Uhr

    Führt die fehlende Begrifflichkeit einer "wesentlichen Beteiligung" in der geänderten Fassung des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des Steuersenkungsgesetzes -StSenkG- vom 23. Oktober 2000 (BGBl I 2000, 1433) bei Unentgeltlichkeitsfällen des § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG zu keiner "veranlagungszeitraumbezogenen" Betrachtung?
    Ist § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG i.d.F. des StSenkG verfassungsgemäß?
    Das Revisionsverfahren wurde bisher unter IX R 38/15 geführt und war dort ausgesetzt bis zu einer Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 364/13. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde mit dortigem Beschluss vom 06.01.2023 -2 BvR 364/13 nicht zur Entscheidung angenommen. Der Aussetzungsgrund für das Revisionsverfahren IX R 38/15 ist damit entfallen. Das Revisionsverfahren wird unter IX R 9/23 fortgeführt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 9/23 (IX R 38/15)

    Normen: EStG § 17 Abs 1 S 1, EStG § 17 Abs 1 S 4

    Erledigt durch: Urteil vom 12.03.2024, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger