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  • 19.07.2024 · Anhängiges Verfahren · AO § 152 · XI R 1/24

    Verspätungszuschlag, Ermessen, Erläuterung, Heilung

    Letzte Änderung: 19. Juli 2024, 17:11 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2024, 15:57 Uhr

    Führt die fehlende Erläuterung der Verspätungszuschlagsfestsetzung im Bescheid im Falle einer Erstattung mangels Bestimmtheit der Verspätungszuschlagsfestsetzung zur Nichtigkeit, da eine fehlende Erläuterung gemäß § 128 Abs. 3 AO aus einer gebundenen Entscheidung keine Ermessensentscheidung machen kann? Spielt es dabei eine Rolle, ob aus dem Bescheid ersichtlich war, ob eine Festsetzung gemäß § 152 Abs. 1 oder nach Abs. 2 AO erfolgt ist? Kann die fehlende Erläuterung, ob eine Ermessensentscheidung vorliegt, heilend nachgeholt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 1/24

    Normen: AO § 152, AO § 5, AO § 128 Abs 3

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger