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  • 21.06.2024 · Erledigtes Verfahren · UStG § 12 Abs 2 Nr 11 · XI R 13/23 (XI R 7/21)

    Ermäßigter Steuersatz, Beherbergung, Verpflegung, Nebenleistung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2024, 17:57 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2024, 15:57 Uhr

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Frühstücksleistungen im Rahmen eines Pauschalangebotes einer Fremdenpension:Entspricht das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG angeordnete Aufteilungsverbot, wonach Verpflegungsleistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen und deshalb nicht ermäßigt besteuert werden, auch nach dem Ergehen des EuGH-Urteils Stadion Amsterdam vom 18.01.2018 - C-463/16 (EU:C:2018:22) noch Unionsrecht?Das Verfahren ruhte durch Beschluss vom 17.03.2022 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-516/21. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 13/23 (XI R 7/21)

    Normen: UStG § 12 Abs 2 Nr 11, UStG § 12 Abs 1, EGRL 112/2006 Art 98

    Erledigt durch: Beschluss vom 10.01.2024 (Vorlage an EuGH) Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger