22.08.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · IX R 19/24
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Werbungskosten, Instandhaltungsrücklage, Erhaltungsrücklage, Verausgabung, Abfluss
Letzte Änderung: 22. August 2024, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2024, 11:25 Uhr
Stellen Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage (vormals Instandhaltungsrücklage) nach der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16.10.2020 (BGBl I 2020, 2187) mit einhergehender Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bereits in diesem Zeitpunkt des Abflusses (§ 11 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) ertragsteuerlich sofort abzugsfähige Werbungskosten bei einer vermieteten Wohnung dar, unabhängig von der späteren Mittelverwendung und deren steuerlicher Einordnung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 19/24
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 11 Abs 2, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger