24.10.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 74 Abs 1 · III R 10/24
Kindergeld, Abzweigung, Unterhaltspflicht
Letzte Änderung: 24. Oktober 2024, 15:37 Uhr, Aufgenommen: 24. Oktober 2024, 13:37 Uhr
Abzweigung bei fehlender Bedürftigkeit des Kindes:Ist § 74 Abs. 1 Satz 1 und 3 EStG auf den Fall analog anwendbar, in dem zwar keine Unterhaltsleistungen der Eltern an das Kind vorliegen, aber gleichzeitig auch keine Unterhaltspflicht der Eltern besteht, weil das Kind nicht bedürftig ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 10/24
Normen: EStG § 74 Abs 1
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger