25.11.2024 · Anhängiges Verfahren · AO § 174 Abs 4 · IX R 18/24
Änderung, Widerstreitende Steuerfestsetzung
Letzte Änderung: 25. November 2024, 16:24 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2024, 15:24 Uhr
Ist das Finanzamt berechtigt, die Feststellungsbescheide für die Folgejahre nach § 174 Abs. 4 der Abgabenordnung zu ändern und die AfA-Bemessungsgrundlage anzupassen, wenn der im Rahmen einer Betriebsaufgabe angesetzte gemeine Wert nachträglich dadurch herabgesetzt wird, dass das Finanzgericht einen Feststellungsbescheid, welcher zu einer Erhöhung des Aufgabegewinns geführt hat, aufhebt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 18/24
Normen: AO § 174 Abs 4
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger