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  • 27.02.2025 · Anhängiges Verfahren · BranntwMonG § 149 · VII R 27/24

    Branntweinsteuer, Alkohol, Steuerschuldner, Besitz

    Letzte Änderung: 27. Februar 2025, 13:37 Uhr, Aufgenommen: 27. Februar 2025, 12:37 Uhr

    Branntweinmonopol/Alkoholsteuer - Steuerentstehung und Steuerschuldnerschaft bei der Verbringung aus dem steuerrechtlich freien Verkehr anderer Mitgliedstaaten im Rahmen von Kommissions- bzw. Auktionsgeschäften:
    Ist diejenige Person, die selbst oder organschaftlich für dem Alkoholsteuergesetz unterliegende Erzeugnisse, die sie von Personen aus dem steuerrechtlich freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaates für gewerbliche Zwecke erhalten hat, unmittelbarer Besitzer im Sinne des § 854 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und damit Bezieher im Sinne des Alkoholsteuergesetzes oder Besitzdiener im Sinne des § 855 BGB und damit nicht Bezieher im Sinne des Alkoholsteuergesetzes?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 27/24

    Normen: BranntwMonG § 149, AlkStG § 24

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger