03.04.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 9 Abs 4 S 3 · VI R 2/25
Arbeitnehmer, Befristung, Erste Tätigkeitsstätte, Entfernungspauschale
Letzte Änderung: 3. April 2025, 14:53 Uhr, Aufgenommen: 3. April 2025, 12:53 Uhr
Liegt bei Leiharbeitnehmern eine dauerhafte Zuordnung gemäß § 9 Abs. 4 Satz 3 Alternative 2 EStG (Zuordnung für die Dauer des Dienstverhältnisses) zu einer ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zum Personaldienstleister (Verleiher) wiederholt vor Ablauf der Befristung bei unverändertem Vertragsinhalt verlängert wird und jeweils eine Verlängerung der befristeten Zuordnung zu demselben Entleiher bei unverändertem Einsatzort erfolgt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 2/25
Normen: EStG § 9 Abs 4 S 3
Rechtsmittelführer: Verwaltung