21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 66/06
Gruppenunfallversicherung, Versicherungsleistung, Arbeitslohn, Invalidität, Schadensersatz
Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 28. März 2007, 18:28 Uhr
Handelt es sich bei der Auskehrung von Versicherungsleistungen der vom Arbeitgeber zu Gunsten seiner Arbeitnehmer abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung in Invaliditätsfällen um nicht steuerbaren Schadensersatz für erlittene Gesundheitsschäden oder sind die ausgekehrten Leistungen im Rahmen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung wegen des objektiven Zusammenhangs mit dem Dienstverhältnis als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit und damit als Arbeitslohn zu erfassen, wenn die Beitragszahlungen des Arbeitgebers und Versicherungsnehmers nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 66/06
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 28.9.2006 1 K 1854/05 EFG 2007, 354
Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1, EStG § 8 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 11.12.2008, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung