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  • 21.06.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VI R 5/07

    Auslandsreise, Sprachkurs, Lehrer

    Letzte Änderung: 21. Juni 2010, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr

    Können Aufwendungen für eine Auslands(Sprach-)reise nach Dublin einer hierfür vom Dienst befreiten Lehrerin für Englisch und Religion in abziehbare Erwerbsaufwendungen und nicht abziehbare Aufwendungen für private Lebensführung aufgeteilt werden und welcher Aufteilungsmaßstab ist hierfür heranzuziehen, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile der Reise nicht abschließend feststellbar sind und die Reise in nicht geringem Umfang der allgemeinen Information über die geographischen, wirtschaftlichen und sonstigen Besonderheiten Irlands gedient hat.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 5/07

    Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 28.6.2006 2 K 95/04

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 21.04.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger