21.04.2009 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 13a Abs 2 · II R 18/07
Betriebsvermögen, Sonderbetriebsvermögen, Bewertungsabschlag, Vermächtnis, Testament, Auslegung, Mitunternehmer, Rechtliches Gehör
Letzte Änderung: 21. April 2009, 11:48 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr
1. Ist der Erwerb eines Kommanditanteils nur dann nach § 13a ErbStG begünstigt, wenn auch das Sonderbetriebsvermögen (hier: wesentliche Betriebsgrundlage) ganz oder anteilig mitübertragen wird?
2. Gehörte das Sonderbetriebsvermögen zum Gegenstand des Vermächtnisses? Hat das FG das Testament insoweit falsch ausgelegt und gegen § 82 FGO verstoßen?
3. Verletzung des rechtlichen Gehörs gegeben, weil das FG ohne Hinweis davon ausging, dass die im Gesellschaftsvertrag der KG vereinbarte qualifizierte Nachfolgeklausel nicht zur Anwendung kam; insoweit ggf. Verletzung der Sachaufklärungspflicht über die Art und Weise des Erwerbs des KG-Anteils gegeben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 18/07
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 18.1.2007 3 K 4009/04 Erb
Normen: ErbStG § 13a Abs 2, ErbStG § 13a Abs 4 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 2, BGB § 133, FGO § 76, FGO § 119 Nr 3
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger