10.06.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 367 Abs 3 S 1 · VIII R 18/07
Auftragsprüfung, Prüfungsanordnung, Einspruchsentscheidung, Ermessen
Letzte Änderung: 10. Juni 2010, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2007, 12:50 Uhr
Fällt die, im Ermessen des zuständigen Finanzamts erfolgte Beauftragung einer anderen Behörde mit der Durchführung einer Außenprüfung nach § 195 Satz 2 AO unter das Merkmal "aufgrund gesetzlicher Vorschrift" i.S. von § 367 Abs. 3 Satz 1 AO, so dass auch nur die zuständige Behörde über einen Einspruch gegen die von der beauftragten Behörde erlassene Prüfungsanordnung entscheiden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 18/07
Vorinstanz: Finanzgericht München 4.4.2007 5 K 2854/06
Normen: AO § 367 Abs 3 S 1, AO § 195 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 18.11.2008, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung