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  • 20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · KStG § 14 · IV R 21/07

    Organschaft, Festsetzungsverjährung, Wertberichtigung, Forderung

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:24 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2007, 10:17 Uhr

    1. Kann sich ein Organträger auf das Bestehen eines körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnisses berufen, wenn das Finanzamt im Rahmen der Steuerfestsetzung der Organgesellschaft das Bestehen eines Organschaftsverhältnisses verneint hat und der Steuerbescheid der Organgesellschaft wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr geändert werden kann?
    2. Wie ist eine Wertberichtigung von Forderungen aus Bauvorhaben zu ermitteln, die mit einem über das allgemeine Kreditrisiko hinausgehende Risiko behaftet sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 21/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 27.3.2007 3 K 4024/05 F EFG 2007, 1104

    Normen: KStG § 14, KStG § 17, AO § 169 Abs 2 Nr 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 21.10.2010, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger