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  • 19.03.2010 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 2 Abs 8 Nr 2 · III R 14/07

    Betriebsstätte, Erweiterung, Erstinvestition, Geringwertiges Wirtschaftsgut

    Letzte Änderung: 19. März 2010, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 10:48 Uhr

    Erhöhte Investitionszulage für die gesamten Anschaffungskosten von Druckplatten und Trägerfilmen, die nur zu einem geringen Teil aktiviert und der Rest als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben wurde?
    Nach welchem Maßstab ist eine Erstinvestition von anderen Investitionen (Ersatzinvestitionen) abzugrenzen?
    Welcher Maßstab ist an eine Erweiterung der Betriebsstätte nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 InvZulG anzulegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 14/07

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 18.1.2007 1 K 1842/05

    Normen: InvZulG § 2 Abs 8 Nr 2, InvZulG § 2 Abs 7 Nr 2, InvZulG § 2 Abs 1, EStG § 6 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 22.10.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger