24.09.2007 · Anhängiges Verfahren · EG Art 87 · C-333/07
Beihilferegelung für den Hörfunk, Zeitraum 1998 bis 2002, Finanzierung der Beihilferegelung, Haushaltsmittel
Letzte Änderung: 24. September 2007, 12:35 Uhr, Aufgenommen: 24. September 2007, 12:35 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen der Cour Administrative d'appel de Lyon vom 17.07.2007 zu folgender Frage:
Ist die Entscheidung N 679/97 der Europäischen Kommission vom 10. November 1997, mit der diese beschlossen hat, keine Einwände gegen die Änderungen zu erheben, die an der durch das Dekret Nr. 92/1053 eingeführten Beihilferegelung für den Hörfunk vorgenommen wurden, in Bezug
1. auf ihre Begründung,
2. auf die Beurteilung der Vereinbarkeit der Finanzierung der Beihilferegelung für den Hörfunk, die für den Zeitraum 1998 bis 2002 eingeführt wurde, mit dem EG-Vertrag und
3. auf die Stichhaltigkeit des Grundes, der darauf gestützt wird, dass die Haushaltsmittel für die in Rede stehende Beihilferegelung nicht erhöht worden seien, gültig?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-333/07
Vorinstanz: Cour Administrative d'appel de Lyon vom 17.07.2007
Normen: EG Art 87, EG Art 88