21.06.2010 · Erledigtes Verfahren · InvZulG § 3 Abs 1 S 3 · III R 82/07
Investitionszulage, Rückforderung, Erwerber, Veräußerer, Kumulationsverbot
Letzte Änderung: 21. Juni 2010, 10:51 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2007, 09:51 Uhr
Rückforderung der gewährten Investitionszulage beim Erwerber einer sanierungsbedürftigen Eigentumswohnung, da der Veräußerer die Investitionszulage ebenfalls erhalten hat: Ist allein auf das Kumulationsverbot in § 3 Abs. 1 Satz 3 InvZulG 1999 abzustellen oder sind zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Hersteller und Erwerber zu beachten? Können Pflichtverletzungen der beteiligten Finanzämter nur im Amtshaftungsverfahren geltend gemacht werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 82/07
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 6.12.2006 5 K 228/05
Normen: InvZulG § 3 Abs 1 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 24.02.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger