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  • 21.06.2010 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 100/07

    Kindergeld, Grenzbetrag, Prognose, Ablehnung

    Letzte Änderung: 21. Juni 2010, 10:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Februar 2008, 09:51 Uhr

    Überschrittener Grenzbetrag im Rahmen einer Prognoseentscheidung: Ist der Anwendungsbereich des § 70 Abs. 4 EStG auch bei Vorliegen eines bestandskräftigen Ablehnungsbescheides dann wieder eröffnet, wenn sich irgendwelche tatsächlichen Änderungen bei den Einkünften und Bezügen ergeben haben, die nur zusammen mit den nunmehr erstmals zu berücksichtigenden Sozialversicherungsbeiträgen eine Unterschreitung des Grenzbetrages ermöglichen? Divergenz zu III R 6/06 und III R 103/06?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 100/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 3.9.2007 1 K 1007/06

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 70 Abs 4

    Erledigt durch: Urteil vom 24.02.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung