20.02.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 9 S 4 · XI R 6/08
Partyservice, Sonstige Leistung, Lieferung, Verzehr an Ort und Stelle, Ermäßigter Steuersatz
Letzte Änderung: 20. Februar 2012, 10:29 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr
Aufgrund welcher Kriterien sind die Umsätze eines Partyservices als ermäßigt zu besteuernde Lieferung oder als dem Regelsteuersatz unterliegende Restaurationsumsätze zu qualifizieren (Bereitstellung von Tischen, Personal; Zurverfügungstellung von Besteck und Geschirr/Gläsern mit oder ohne anschließende Reinigung)?
Hinweis: Das Verfahren XI R 6/08 ist durch Beschluss vom 15.10.2009 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-502/09 ausgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 6/08
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 16.1.2007 15 K 2797/04 U
Normen: UStG § 3 Abs 9 S 4, UStG § 3 Abs 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 23.11.2011, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger