Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.02.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG § 3 Abs 9 S 4 · XI R 6/08

    Partyservice, Sonstige Leistung, Lieferung, Verzehr an Ort und Stelle, Ermäßigter Steuersatz

    Letzte Änderung: 20. Februar 2012, 10:29 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2008, 09:39 Uhr

    Aufgrund welcher Kriterien sind die Umsätze eines Partyservices als ermäßigt zu besteuernde Lieferung oder als dem Regelsteuersatz unterliegende Restaurationsumsätze zu qualifizieren (Bereitstellung von Tischen, Personal; Zurverfügungstellung von Besteck und Geschirr/Gläsern mit oder ohne anschließende Reinigung)?


    Hinweis: Das Verfahren XI R 6/08 ist durch Beschluss vom 15.10.2009 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-502/09 ausgesetzt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 6/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 16.1.2007 15 K 2797/04 U

    Normen: UStG § 3 Abs 9 S 4, UStG § 3 Abs 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 23.11.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger