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  • 21.03.2012 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 4 Nr 8 Buchst c · V R 18/08

    Organgesellschaft, Factoring, Forderungskauf, Abschlag

    Letzte Änderung: 21. März 2012, 09:41 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr

    Ist ein Forderungskauf einer Organgesellschaft als sog. echtes Factoring zu behandeln, wenn der Käufer (Organgesellschaft) im eigenen und nicht im fremden Interesse Einziehungsmaßnahmen durchgeführt hat, bei Bemessung des Kaufpreises ein "Abschlag" vorgenommen wurde und der Forderungsverkäufer die Kundenbeziehungen abschließend beendet hat?



    Vorlagebeschluss an den EuGH (BFH 10.12.09, V R 18/08)



    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 18/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 15.2.2008 1 K 3682/05 U

    Normen: UStG 1999 § 4 Nr 8 Buchst c, UStG 1999 § 2

    Erledigt durch: Urteil vom 26.01.2012, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung