18.06.2008 · Anhängiges Verfahren · EG Art 49 · C-153/08
Einkommensteuer, Lotterien, Glücksspiele, Wetten
Letzte Änderung: 18. Juni 2008, 09:23 Uhr, Aufgenommen: 18. Juni 2008, 09:23 Uhr
Klage der Kommission gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 15.04.2008, mit dem Antrag,
- festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch, dass es eine steuerliche Regelung beibehalten hat, wonach Einkünfte aus allen außerhalb des Königreichs Spanien veranstalteten Lotterien, Glücksspielen und Wetten besteuert werden, während Einkünfte aus bestimmten im Königreich Spanien veranstalteten Lotterien, Glücksspielen und Wetten von der Einkommensteuer befreit sind, seinen Verpflichtungen aus dem Gemeinschaftsrecht und insbesondere aus den Art. 49 EG und 36 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum nicht nachgekommen ist;
- dem Königreich Spanien die Kosten aufzuerlegen.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-153/08
Normen: EG Art 49, EWRAbk Art 36