12.07.2010 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · II R 27/08
Erbschaftsteuer, Freibetrag, Erlass, Insolvenz, Nachversteuerung
Letzte Änderung: 12. Juli 2010, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 23. Juni 2008, 12:45 Uhr
Verlust ererbten Betriebsvermögens durch Insolvenz innerhalb der Behaltefrist des § 13a Abs. 5 ErbStG.
Fällt der Freibetrag mit Wirkung für die Vergangenheit weg, wenn innerhalb der Behaltensfrist von fünf Jahren nach dem Erbanfall das Insolvenzverfahren über das Betriebsvermögen eröffnet worden ist? Liegen sachliche Billigkeitsgründe für den Erlass von Erbschaftsteuer vor?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 27/08
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 28.2.2008 3 K 3016/07 Erb
Normen: AO § 227, ErbStG § 13a Abs 5 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 04.02.2010, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger