21.01.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 55 Abs 1 · IV R 31/08
Milchreferenzmenge, Pachtvertrag, Beendigung, Veräußerungsgewinn, Kürzung, Buchwert, Gleichheitsgrundsatz
Letzte Änderung: 21. Januar 2011, 10:21 Uhr, Aufgenommen: 21. Oktober 2008, 11:00 Uhr
Ist bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Milchreferenzmenge, die nach Pachtende auf den Kläger als Verpächter übergegangen war, dem Veräußerungserlös im Hinblick auf einen Teileinzug der Milchreferenzmenge zugunsten der Landesreserve gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 MilchAbgV ein um 33 % gekürzter Buchwert gegenüberzustellen? Verstößt die Kürzung des Buchwerts gegen den Gleichheitsgrundsatz?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 31/08
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht 7.5.2008 5 K 237/06
Normen: EStG § 55 Abs 1, EStG § 55 Abs 6, EStG § 13, MilchAbgV § 12, GG Art 3 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 09.09.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger