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  • 07.01.2009 · Anhängiges Verfahren · EG Art 43 · C-440/08

    Besteuerungswahlrecht, unterschiedliche Gewinnbesteuerung von Steuerin- und ausländern

    Letzte Änderung: 7. Januar 2009, 15:33 Uhr, Aufgenommen: 7. Januar 2009, 15:33 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande), eingereicht am 06.10.2008, zu folgender Frage:

    Ist Art. 43 EG dahin auszulegen, dass dieser Artikel nicht der Anwendung einer Vorschrift des Steuerrechts eines Mitgliedstaats auf den Gewinn, den ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaats (ausländischer Steuerpflichtiger) aus einem im ersten Mitgliedstaat geführten Teil seines Unternehmens erzielt, entgegensteht, wenn diese Vorschrift in einer bestimmten Auslegung zwar - für sich genommen einen - Art. 43 EG zuwiderlaufenden Unterschied zwischen inländischen und ausländischen Steuerpflichtigen macht, der betroffene Steuerpflichtige jedoch die Möglichkeit hatte, die Behandlung als inländischer Steuerpflichtiger zu wählen, von der er aus individuellen Erwägungen keinen Gebrauch gemacht hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-440/08

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)

    Normen: EG Art 43