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  • 15.01.2009 · Anhängiges Verfahren · EWGV 2913/92 Art 203 · C-431/08

    Korrektur des Zollverfahrenscodes, Entstehung einer Zollschuld, Erlass der Zollschuld, offensichtliche Fahrlässigkeit

    Letzte Änderung: 15. Januar 2009, 11:16 Uhr, Aufgenommen: 15. Januar 2009, 11:16 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunals, London (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 29.09.2008, zu folgenden Fragen:

    1. Sind im vorliegenden Fall unter den nachstehend zusammengefassten Umständen die Waren im Sinne von Art. 203 Abs. 1 des Zollkodex der zollamtlichen Überwachung entzogen worden, weil Art. 865 der Durchführungsverordnung eingreift?

    2. Falls dies zu bejahen ist, ist damit eine Zollschuld nach Art. 203 des Zollkodex entstanden?

    3. Falls die Fragen 1 und 2 zu bejahen sind, erlaubt dann der Zollkodex, insbesondere Art. 78 Abs. 3, eine nachträgliche Prüfung der Anmeldung, um den Zollverfahrenscode zu korrigieren, und ist HMRC gegebenenfalls verpflichtet, die Anmeldung zu ändern und den Fall zu regeln?

    4. Wenn keine Regelung nach Art. 78 des Zollkodex möglich ist, eine Zollschuld nach Art. 203 entstanden ist und unbestritten ein besonderer Fall im Sinne von Art. 899 der Durchführungsverordnung vorliegt, durfte dann das vorlegende Gericht angesichts dieser Umstände und der nachstehenden Feststellungen zu dem Ergebnis gelangen, dass keine offensichtliche Fahrlässigkeit vorlag, so dass die Zollschuld gemäß Art. 239 des Zollkodex erlassen und der Erhebungsbescheid für die zollrechtlichen Abgaben aufgehoben werden sollte? Dürfen die zuständigen Behörden bei der Prüfung, ob eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Wirtschaftsbeteiligten vorliegt, insbesondere die Tatsache berücksichtigen, dass die Verletzung der der Steuerbehörde obliegenden eigenen Sorgfaltspflicht und Verwaltungspflicht zu den Fehlern beigetragen hat, aufgrund deren die Zollschuld entstanden ist?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-431/08

    Vorinstanz: VAT and Duties Tribunal, London (Vereinigtes Königreich)

    Normen: EWGV 2913/92 Art 203, ZK Art 203, EWGV 2454/93 Art 865, ZKDV Art 865, EWGV 2913/92 Art 78, ZK Art 78, ZKDV Art 899, EWGV 2454/93 Art 899, ZK Art 239, EWGV 2913/92 Art 239