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  • 19.01.2009 · Anhängiges Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b · 7 K 146/08

    Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Betätigung, Lehrer

    Letzte Änderung: 19. Januar 2009, 12:23 Uhr, Aufgenommen: 19. Januar 2009, 11:53 Uhr

    Ist der Begriff des Tätigkeitsmittelpunktes im Sinne der Neufassung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG im Wege der verfassungskonformen Auslegung so zu verstehen, dass das Arbeitszimmer bei fehlendem anderen Arbeitsplatz zum Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit wird?

    Und falls dies verneint wird: Verstößt die Steichung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 2 2. Alt. EStG aF (keine anderer Arbeitsplatz) gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheitssatz) und Art. 12 Abs. 1 GG (Freie Berufsausübung)?

    Gericht: Finanzgericht Niedersachsen

    Aktenzeichen: 7 K 146/08

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger