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  • 21.04.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2 · VIII R 58/07

    Veräußerungsgeschäft, Fremdwährungsdarlehen, Währungsverlust, Wechselkurs, Darlehen, Anschaffung, Veräußerung

    Letzte Änderung: 21. April 2011, 12:16 Uhr, Aufgenommen: 23. Februar 2009, 10:02 Uhr

    Währungsverlust - Sind Verluste aus Kursdifferenzen bei Fremdwährungsdarlehen (hier: Kursverluste, die die Kläger durch Rückführung ihrer u.a. in JPY aufgenommenen Darlehen erlitten haben) als Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gem. § 23 EStG berücksichtigungsfähig (Darlehensaufnahme als Anschaffung eines Wirtschaftsguts und Darlehenstilgung als Veräußerung desselben i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) - Sind die Währungsverluste als Folge des gewählten Anlagekonzepts, wonach Eigen- und Fremdmittel eingesetzt werden, um Zinsdifferenzen zu erwirtschaften, als Werbungskosten im Zusammenhang mit Einkünften nach § 20 EStG oder im Rahmen des § 23 EStG zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 58/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 15.5.2007 3 K 1667/04 EFG 2007, 1513

    Normen: EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 9 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 30.11.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger