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  • 21.04.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10 Abs 1 Nr 1a · X R 63/08

    Erbschaftsteuer, Dauernde Last, Nießbrauch

    Letzte Änderung: 21. April 2011, 12:26 Uhr, Aufgenommen: 23. März 2009, 10:08 Uhr

    Im Streitjahr 2004 gezahlte Erbschaftsteuer als dauernde Last: Ist - auch nach Aufhebung des § 35 EStG a.F. ab dem VZ 1999 - die gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 ErbStG nach dem Jahreswert gezahlte Erbschaftsteuer im Jahr der Verausgabung als dauernde Last gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abzugsfähig, wenn die zugrunde liegenden wiederkehrenden Leistungen (Nießbrauchsrecht) auch der Einkommensteuer unterliegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 63/08

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 12.6.2008 11 K 312/06 EFG 2008, 1697

    Normen: EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 12 Nr 3, ErbStG § 23 Abs 1, GG Art 3 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 18.01.2011, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger