Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.04.2009 · Anhängiges Verfahren · EWGRL 335/69 · C-450/08

    Beurkundungsgebühr

    Letzte Änderung: 3. April 2009, 11:04 Uhr, Aufgenommen: 3. April 2009, 11:04 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des LG Tübingen vom 30.09.2008, eingereicht am 15.10.2008, zu folgender Frage:

    Ist die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10.6.1985) dahingehend auszulegen, dass die Gebühren, die ein beamteter Notar für die notarielle Beurkundung eines unter die Richtlinie fallenden Rechtsgeschäftes erhebt, Steuern im Sinne der Richtlinie sind, wenn nach den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften einerseits auch beamtete Notare als Notare tätig werden können und selbst Gläubiger der dafür entstehenden Gebühren sind und der Staat auf Grund eines generellen Verzichts keinen Anteil an den Beurkundungsgebühren für Geschäfte, die unter die Richtlinie fallen, erhält?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-450/08

    Vorinstanz: LG Tübingen, Entscheidung vom 30.9.2008 (5 T 276/03)

    Normen: EWGRL 335/69