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  • 20.01.2011 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 36/08

    Betriebsausgabe, Werbungskosten, Rechtliches Gehör, Hinweispflicht, Sachaufklärungspflicht

    Letzte Änderung: 20. Januar 2011, 10:17 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2009, 11:40 Uhr

    Berücksichtigung diverser Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten; Abgrenzung von privaten und erwerbsbedingten Aufwendungen:
    1. Hat das FG den Anspruch auf rechtliches Gehör dadurch verletzt, dass es ohne mündliche Verhandlung entschieden und einen Schriftsatz des FA erst mit dem Urteil versandt hat?
    2. Hat das FG seine Hinweispflicht verletzt, weil es nicht zum weiteren Sachvortrag bzw. zur Vorlage weiterer Nachweise aufgefordert hat?
    3. Verletzung der Sachaufklärungspflicht?
    4. Ist das Urteil teilweise nicht mit Gründen versehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 36/08

    Vorinstanz: Finanzgericht Bremen 16.3.2006 1 K 422/02 (3)

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 9 Abs 1, EStG § 7g, FGO § 76 Abs 2, FGO § 96, FGO § 119 Nr 6

    Erledigt durch: Urteil vom 31.08.2010, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger