20.12.2010 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 3 Abs 1b S 1 Nr 3 · V R 14/09
Erschließungskosten, Unentgeltliche Zuwendung, Werklieferung, Grundstück
Letzte Änderung: 20. Dezember 2010, 12:26 Uhr, Aufgenommen: 22. Juni 2009, 15:02 Uhr
Führt eine unentgeltliche Werklieferung zu einer steuerbaren unentgeltlichen Zuwendung i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG 1999, wenn der Gegenstand der unentgeltlichen Lieferung mit dem Gegenstand einer gegenüber einem Dritten erbrachten entgeltlichen Leistung identisch ist und beide Leistungen durch einen einheitlichen Akt erbracht werden (hier: Errichtung von Erschließungsanlagen als unentgeltliche Werklieferung an eine Gemeinde und Erbringung entgeltlicher sonstiger Leistungen in Form von Erschließungsleistungen an private Grundstückseigentümer)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 14/09
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 1.4.2009 5 K 461/06 U
Normen: UStG 1999 § 3 Abs 1b S 1 Nr 3, EWGRL 388/77 Art 5 Abs 6, UStG 1999 § 10 Abs 1 S 3
Erledigt durch: Urteil vom 22.07.2010, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung