22.09.2011 · Erledigtes Verfahren · AO § 169 Abs 2 S 2 · IV R 13/09
Festsetzungsfrist, Verlängerung, Beginn, Unzutreffende Besteuerung
Letzte Änderung: 22. September 2011, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 22. Juli 2009, 13:50 Uhr
1. Entfällt eine Steuerhinterziehung oder leichtfertige Steuerverkürzung i.S. des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO und somit eine Verlängerung der Festsetzungsfrist, wenn die unzutreffend niedrige Steuerfestsetzung auf einer unzutreffenden Entscheidung des FA beruht, weil es die aus Sicht des Steuerpflichtigen vollständigen Angaben übernommen hat?
2. Wann beginnt die Festsetzungsfrist bei Einreichung einer unvollständigen Steuererklärung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 13/09
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 9.10.2008 3 K 93/03
Normen: AO § 169 Abs 2 S 2, AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 24.03.2011, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung